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   KG, 07.08.2000 - (4) 1 Ss 135/00 (110/00)   

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KG, 07.08.2000 - (4) 1 Ss 135/00 (110/00) (https://dejure.org/2000,32200)
KG, Entscheidung vom 07.08.2000 - (4) 1 Ss 135/00 (110/00) (https://dejure.org/2000,32200)
KG, Entscheidung vom 07. August 2000 - (4) 1 Ss 135/00 (110/00) (https://dejure.org/2000,32200)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Dies kann sogar noch in der Revisionsinstanz erfolgen (vgl. BGHSt 6, 282, 285) .

    Eine ausdrückliche Erklärung sowie ein schriftlicher, dem Angeklagten und dem Verletzten bekanntzugebender Bescheid ist nicht erforderlich (vgl. BGH aaO; BGHSt 6, 282, 284; Tröndle/ Fischer, StGB 49. Aufl., § 230 Rdn. 5).

  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Zwar gilt dies nur, wenn bisher noch keine Entscheidung darüber von der Staatsanwaltschaft getroffen wurde (vgl. BGHSt 19, 377, 381 f; Senat, Beschluß vom 13. Dezember 1999 - (4) 1 Ss 257/99 (119/99) -).

    Der Staatsanwalt übt in der Hauptverhandlung nach außen die vollen Befugnisse aus, die das Gesetz der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde einräumt (vgl. BGHSt 19, 377, 382).

  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Darin liegt - ebenso wie in der Beantragung eines Strafbefehls (vgl. BGHSt 16, 225 ff) - die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung.
  • KG, 13.12.1999 - 1 Ss 257/99
    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Zwar gilt dies nur, wenn bisher noch keine Entscheidung darüber von der Staatsanwaltschaft getroffen wurde (vgl. BGHSt 19, 377, 381 f; Senat, Beschluß vom 13. Dezember 1999 - (4) 1 Ss 257/99 (119/99) -).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Das Verfahren ist gemäß § 206 a Abs. 1 StPO durch einen förmlichen Beschluß einzustellen, weil der Tod des Angeklagten während des anhängigen Revisionsverfahrens zu einem Verfahrenshindernis geführt hat (vgl. BGHR StPO § 206 a Abs. 1 Verfahrenshindernis 7; KG, Beschluß vom 1. Oktober 1999 - (5) 1 Ss 3/99 (32/99) -).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Diese Vorschrift hat Ausnahmecharakter (vgl. BGH aaO) und .ist nur dann anwendbar, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; BGH NJW 1995, 1297, 1301; Senat, Beschluß vom 14. Juli 1993 - 4 Ws 157/93 - = NJW 1994, 600; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 467 Rdn. 16).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Diese Vorschrift hat Ausnahmecharakter (vgl. BGH aaO) und .ist nur dann anwendbar, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; BGH NJW 1995, 1297, 1301; Senat, Beschluß vom 14. Juli 1993 - 4 Ws 157/93 - = NJW 1994, 600; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 467 Rdn. 16).
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Diese Vorschrift hat Ausnahmecharakter (vgl. BGH aaO) und .ist nur dann anwendbar, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; BGH NJW 1995, 1297, 1301; Senat, Beschluß vom 14. Juli 1993 - 4 Ws 157/93 - = NJW 1994, 600; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 467 Rdn. 16).
  • KG, 01.10.1999 - 1 Ss 3/99

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Tod des Angeklagten während des

    Auszug aus KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Das Verfahren ist gemäß § 206 a Abs. 1 StPO durch einen förmlichen Beschluß einzustellen, weil der Tod des Angeklagten während des anhängigen Revisionsverfahrens zu einem Verfahrenshindernis geführt hat (vgl. BGHR StPO § 206 a Abs. 1 Verfahrenshindernis 7; KG, Beschluß vom 1. Oktober 1999 - (5) 1 Ss 3/99 (32/99) -).
  • LG Berlin, 08.02.2010 - 504 Qs 15/10
    Das Kammergericht ist der Ansicht, dass § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO erst dann anwendbar ist, wenn bei Hinwegdenkens des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 7. August 2000, (4) 1 Ss 135/00 (110/00) m.w.N.; KG, Beschluss vom 14. Januar 2004, 3 Ws 442/03; KG, Beschluss vom 13. Februar 2006, 3 Ws 333/05 ).
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